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Heilpraktikerausbildung

Die Ausübung des Heilpraktikerberufes setzt eine amtsärztliche Überprüfung beim Gesundheitsamt voraus. Hier hat der Prüfling nachzuweisen, dass er durch die Ausübung der Heilpraktikertätigkeit keine „Gefahr für die Volksgesundheit“ darstellt.

Dazu müssen u.a. fundierte Kenntnisse in Anatomie, Physiologie und Pathologie vorliegen.

Alle notwendigen Kenntnisse für den Heilpraktikerberuf werden in einer 14-monatigen Ausbildung vermittelt. Eine gezielte Prüfungsvorbereitung findet innerhalb vier Monaten, abgestimmt auf den Prüfungstermin beim Amtsarzt, statt.

 

 

 

 

 

 

 

 

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